Riester geht.
Das Altersvorsorgedepot kommt.
Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 2027 können Sie erstmals staatlich gefördert ohne Garantiezwang in den Kapitalmarkt investieren – mit Zulagen von bis zu 480 € pro Jahr. Wer sich jetzt vorbereitet, startet am Tag 1 richtig.
Das Zeitfenster ist jetzt
Zwischen Gesetzesbeschluss und Marktstart liegt die Phase, in der die Weichen gestellt werden – für bestehende Riester-Verträge genauso wie für den Neueinstieg.
Gesetz beschlossen
Der Bundestag verabschiedet das Altersvorsorgereformgesetz. Das Altersvorsorgedepot wird neue Produktkategorie.
Vorbereitungsphase
Bestehende Verträge prüfen, Förderanspruch klären, Anlagestrategie festlegen – damit Sie zum Start keine Förderung verschenken.
Marktstart
Die neue geförderte private Altersvorsorge startet. Das Altersvorsorgedepot ist ab diesem Tag abschließbar.
Was das Altersvorsorgedepot anders macht
Die Reform behebt genau die Punkte, an denen Riester gescheitert ist: teure Garantien, starre Zulagen, komplizierte Regeln.
Volle Kapitalmarktchance
Der Zwang zur Beitragsgarantie entfällt. Ihr Geld kann vollständig in Aktien, Fonds und ETFs arbeiten. Wer Sicherheit bevorzugt, wählt optional 80 % oder 100 % Beitragsgarantie – aber freiwillig, nicht per Pflicht.
Zulage, die mitwächst
Die neue Zulage ist proportional zum eigenen Beitrag – bis zu 480 € jährlich. Junge Sparer, Eltern und untere Einkommensgruppen erhalten weiterhin höhere Förderquoten.
Kein Verrentungszwang
Neben der lebenslangen Rente sind erstmals Auszahlungspläne zugelassen. Sie entscheiden, wie Ihr Kapital im Ruhestand fließt – nicht der Tarif.
Frühstart-Rente: der Staat spart für Ihr Kind mit
Parallel zur Reform ist die Frühstart-Rente geplant: Für Kinder ab dem 6. Geburtstag zahlt der Staat monatlich 10 € in ein eigenes Altersvorsorgedepot – bis zur Volljährigkeit, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Erster Jahrgang: Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, rückwirkend zum 01.01.2026.
Aufstockbar durch die Familie
Eltern und Großeltern können das Depot mit eigenen Beiträgen ergänzen. Der Zinseszinseffekt über 60 Jahre macht aus kleinen Beträgen ein echtes Startkapital.
Steuerlich clever
Erträge werden erst in der Auszahlungsphase besteuert – das Kapital wächst über Jahrzehnte ungebremst.
Nahtloser Übergang
Ab 18 wird aus der Frühstart-Rente die eigene geförderte Altersvorsorge – ein Vorsorgeleben aus einem Guss.
Hinweis: Die Frühstart-Rente befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (Eckpunktebeschluss der Bundesregierung vom 17.12.2025). Einzelheiten können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.
Was Zeit und Beitrag ausmachen
Drei ehrliche Szenarien für 150 € monatlich über 40 Jahre – bewusst als Bandbreite und vor Kosten und Steuern gerechnet, denn niemand kennt die Rendite von morgen.
| 150 € / Monat · 40 Jahre | eingezahlt | bei 4 % p. a. | bei 6 % p. a. | bei 8 % p. a. |
|---|---|---|---|---|
| Endkapital (brutto, vor Kosten) | 72.000 € | ≈ 177.000 € | ≈ 299.000 € | ≈ 524.000 € |
Modellrechnung mit konstanter Rendite, ohne Produkt- und Fondskosten, ohne Steuern und ohne staatliche Zulagen. Tatsächliche Ergebnisse können deutlich abweichen; Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen und können auch Verluste erzielen. Die persönliche Berechnung inklusive Förderung und Kosten erhalten Sie im Beratungsgespräch.
Jetzt vormerken lassen – kostenfrei und unverbindlich
Tragen Sie sich ein und Sie erhalten rechtzeitig vor dem Start alle Informationen sowie auf Wunsch einen persönlichen Beratungstermin.
- Prüfung Ihres bestehenden Riester-Vertrags: behalten, beitragsfrei stellen oder umstellen?
- Persönliche Förderberechnung für das neue Altersvorsorgedepot
- Frühstart-Rente: Vormerkung für Ihre Kinder, sobald die Depoteröffnung möglich ist
- Unabhängige Einordnung durch einen IHK-registrierten Berater
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und behalten ihren Bestandsschutz. Ob Weiterführung, Beitragsfreistellung oder ein Wechsel in die neue Produktwelt sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag ab – insbesondere von garantierten Rentenfaktoren, Kosten und bereits erhaltenen Zulagen. Genau das prüfen wir im Beratungsgespräch.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Die neue geförderte private Altersvorsorge startet zum 1. Januar 2027. Die Vorbereitung – Fördercheck, Strategie, Vertragsprüfung – kann und sollte bereits jetzt erfolgen.
Bin ich als Selbstständiger förderberechtigt?
Ja, das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Selbstständige sowie Angestellte mit berufsständischer Versorgung (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) sind erstmals in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.
Ist das Altersvorsorgedepot sicher?
Das Altersvorsorgedepot ist eine Kapitalmarktanlage – der Wert kann schwanken, und ohne Garantiebaustein ist auch ein Verlust möglich. Dafür entfällt die Renditebremse teurer Garantien. Wer mehr Sicherheit möchte, kann Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Welche Mischung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam.
Was kostet die Beratung?
Die Erstinformation und das Erstgespräch sind für Sie kostenfrei und unverbindlich. Vor jeder Beratung erhalten Sie die gesetzliche Erstinformation mit allen Angaben zu Vergütung und Status des Vermittlers.